- Darf ich als Minderjähriger/e am Wettbewerb teilnehmen?
Ja, Minderjährige dürfen am Wettbewerb teilnehmen. Dazu müssen sie eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern einreichen (siehe Anlage). Von der Teilnahme ausgeschlossen sind nur Personen, die eine juristische Beziehung zu den Veranstaltern oder deren Partnern unterhalten.
- Darf ich als EU-Ausländer am Wettbewerb teilnehmen?
Ja. Der Wettbewerb richtet sich an alle ohne Staatsangehörigkeits- und Altersbegrenzung. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind nur Personen, die eine juristische Beziehung zu den Veranstaltern oder zu deren Partnern unterhalten.
- Darf ich als ehrenamtlicher/e Mitstreiter/in und/oder als Mitglied des Vereins Des Europäischen Architekturhauses - Oberrhein und/oder des Vereins La Chambre am Wettbewerb teilnehmen?
Von der Teilnahme ausgeschlossen sind nur Personen, die eine juristische Beziehung zu den Veranstaltern oder deren Partnern unterhalten. Teilnehmer, die irgendeine Beziehung (außer der juristischen Beziehung) zu den Veranstaltern unterhalten, unterliegen einer Verschwiegenheitspflicht. Organisatoren und Partner des Wettbewerbs müssen nicht über ihre Teilnahme informiert werden. Bei Verdacht auf Missachtung dieser Klausel werden die betreffenden Teilnehmer sofort vom Wettbewerb ausgeschlossen.
- Ist die Teilnahme kostenpflichtig?
Ja. Die Teilnahmegebühr inkl. die Gebühr zur Bearbeitung und Rücksendung der Unterlagen beträgt 20 €.
- Woraus bestehen die Unterlagen?
Die Antwort zu dieser Frage finden Sie in der Wettbewerbsordnung (zum Lesen oder Herunterladen auf dieser Webseite)
- Wie viele Fotografien darf ich senden?
Sie können 1 bis 3 Fotografien einreichen. Bei mehreren Fotografien sollten diese eine kohärente Serie bilden.
- Muss ich gedruckte Fotos schicken oder darf ich ein CD, worauf die Fotos gebrannt wurden, einreichen?
Die Unterlagen müssen eine gedruckte und eine digitale Version (auf CD) der Foto/s beinhalten.
- In der Wettbewerbsordnung steht, dass die Fotos das Thema der Ausgabe 2010 „Architektur ist nachhaltig“ illustrieren sollen. Wie soll aber dieses Thema interpretiert werden?
Darin liegt genau der Reiz des ausgewählten Themas: Organisatoren lassen der Fantasie der Teilnehmer freien Lauf. Teilnehmer werden das Thema je nach ihrer eigenen Sensibilität, ihren Erfahrungen, ihren Überzeugungen, usw. frei interpretieren können. Der Begleittext wird ihnen erlauben, ihre Vorhaben genauer darzustellen und mit Wörtern zu erklären, was sie mit ihrer/n Foto/s aussagen möchten.
- Wird mir eine Bestätigungsmail nach Erhalt meiner Unterlagen geschickt?
Ja. Eine Bestätigungsmail wird Ihnen in den zwei Wochen nach Erhalt Ihrer Unterlagen geschickt.
- Was passiert, wenn die eingereichten Unterlagen nicht vollständig sind?
Wenn der Einsendeschluss noch nicht vorbei ist, können Sie die fehlenden Dokumente nachreichen, damit wir sie in Ihre Unterlagen integrieren. In diesem Fall sollten Sie das ausgefüllte Kontaktblatt erneut hinzufügen, damit wir die neuen eingereichten Dokumente mit den ursprünglich zugeschickten Unterlagen verbinden können. Die nach dem 31. Juli 2010 geschickten unvollständigen Unterlagen oder fehlenden Teile der Unterlagen werden nicht berücksichtigt.
- Was passiert, wenn meine per Post geschickten Unterlagen verloren gehen?
Es wird geraten, Ihre Unterlagen mit Ein- und Auslieferungsnachweis zu zuschicken, um dies zu vermeiden. Die Organisatoren können die Dienstleistungen der Post nicht gewährleisten. Ebenso wird empfohlen, eine Kopie Ihrer Unterlagen aufzubewahren. Falls Sie keine Bestätigungsmail innerhalb von 15 Tagen nach Einsendung Ihrer Unterlagen erhalten, erkundigen Sie sich bitte bei der Post.
- Werden die Fotografien ausgestellt? Falls ja, wo?
Die Jury wählt 30 bis 40 Fotografien aus, die im Rahmen einer im Oktober 2010 während der Architekturtage eröffneten Wanderausstellung gezeigt werden. Den Zeitraum, den Ausstellungsraum sowie die Orte werden später von den Organisatoren bestimmt und anschließend auf der Internetseite des Wettbewerbs veröffentlicht. Fotografen, deren Arbeit ausgewählt wird, verpflichten sich, kostenlos die Vervielfältigungs- und Präsentationsrechte Ihrer Fotografien an La Chambre und Das Europäische Architekturhaus - Oberrhein für folgende Zwecke freizugeben: Wanderausstellung, Kommunikations-, PR- und Pressearbeit (herkömmliche und elektronische Medien), evtl. Veröffentlichung eines Katalogs, Gründung, Verwaltung und Auswerten eines Fotografiefonds. Die Fotografien werden Eigentum der Vereine Des Europäische Architekturhaus - Oberrhein und des Vereins La Chambre und gehören zum speziell für diesen Anlass geschaffenen Fotografiefonds.
- Bei welchen Gebäuden wird eine Einverständniserklärung für die Aufnahme und Verbreitung der Fotografien benötigt?
Die Fotoaufnahme eines Gebäudes ist prinzipiell problemlos außer in Orten bzw. Gebäuden, in denen Fotografien aus Sicherheitsgründen generell verboten sind (U-Bahnen, militärische Gebäude, usw.). In diesem Fall kann möglicherweise eine Genehmigung bei den zuständigen Abteilungen (Verkehrsverbänden, Innenministerien, usw.) angefragt und erteilt werden.
Bei anderen Gebäuden ist die Einverständniserklärung nicht pflichtig, sobald die Fotografie dem Architekten oder/und dem Bauleiter nicht schadet. Es wird Ihnen jedoch geraten den Eigentümer oder/und den Betreiber des Gebäudes anzusprechen, um ihm ihr Vorhaben mitzuteilen und wenn nötig das Einverständnis des Architekten bzw. des Bauleiters schriftlich zu formalisieren.
- Wer sind die Jurymitglieder?
Die Jury wird sich aus deutschen, schweizerischen und französischen Persönlichkeiten (Organisatoren, politische Vertreter, öffentliche und private Partner, Fotografen und Architekten) zusammensetzen. Die Namen der Jurymitglieder werden später auf der Internetseite veröffentlicht.
- In der Wettbewerbsordnung werden Sonderauszeichnungen – zusätzlich zu dem mit 2000 € dotierten ersten Preis – erwähnt. Worum geht es genau?
Die Jury kann eine oder mehrere Sonderauszeichnungen zu Fotografien, die sich durch ihre Prägnanz mit dem Thema besonders hervorheben, verleihen.
- Wann werden die Ergebnisse bekannt gegeben?
Nach Beschluss der Jury werden die Ergebnisse den Teilnehmern Anfang Oktober ausschließlich per Mail bekannt gegeben.
- Wann wird der erste Preis verliehen?
Die Preisverleihung findet bei der Vernissage der Ausstellung im Oktober statt. Datum der Vernissage sowie genauer Ausstellungsort werden später angegeben.
- Leider wurden meine Fotografien nicht ausgewählt. Was wird aus meinen Unterlagen gemacht?
Ihre Unterlagen werden Ihnen so bald wie möglich nach der Jurysitzung zurückgeschickt. Alle Unterlagen werden automatisch zurückgeschickt.