Wettbewerbsordnung
Zum Downloaden der Wettbewerbsordnung und Anhänge
Artikel I - Objekt
Die Vereine La Chambre und das Europäische Architekturhaus - Oberrhein eröffnen den internationalen Wettbewerb der Architekturfotografie.
Thema 2010: „Architektur ist nachhaltig!“
Einsendeschluss: 31. Juli 2010, 17:00 Uhr
Der Preis wird mit 2.000 Euro dotiert.
Die Jury legt besonderes Augenmerk auf:
- die Themenbehandlung,
- die Kohärenz der eingereichten Unterlagen und die fotografische Handschrift des Künstlers (Auswahl der Bildeinstellung, der Bildaufteilung, Details…),
- sowie den begleitenden Text.
Artikel II - Teilnahmebedingungen
Der Wettbewerb richtet sich an alle Fotografen (Amateure und Professionelle) ohne Staatsangehörigkeits- und Altersbegrenzung. Minderjährige Teilnehmer müssen eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern einreichen.
Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Personen, die eine juristische Beziehung zu den Veranstaltern oder zu deren Partnern unterhalten (ständige Mitarbeiter, Familienangehörige). Bei Verdacht auf Missachtung dieser Klausel werden die betreffenden Teilnehmer sofort vom Wettbewerb ausgeschlossen.
Artikel III - Unterlagen
Die Teilnahmegebühr inkl. die Gebühr zur Bearbeitung und Rücksendung der Unterlagen beträgt 20,- €.
Jeder Teilnehmer kann 1 bis 3 gedruckte Farb- oder Schwarz-Weiß-Fotografien einreichen (digital oder analog, weißer Rahmen obligatorisch).
Das Format 50x60 cm (Rahmen nicht inbegriffen) gilt als maximale Bildgröße, kleinere Formate sind ebenso zugelassen.
Bei mehreren Fotografien sollten diese eine kohärente Serie bilden.
In den Unterlagen müssen enthalten sein:
- die Fotografie/n ohne persönliche Erkennungsmerkmale (Unterschrift, Nr., usw.),
- das ausgefüllte anonyme Blatt (Anlage 1),
- das ausgefüllte Kontaktblatt (Anlage 2),
- eine mit dem Namen des Teilnehmers / der Teilnehmerin beschriftete CD: Fotografie/n (13 x 18 cm, min. 300dpi, JPEG) + Text im Word-Format,
- Die Teilnahmegebühr in der Höhe von 20,- € wird per Überweisung bezahlt:
Kontoinhaber: La Chambre
Bank: CIC Strasbourg
IBAN: FR76 3008 7330 0800 0230 8160 112
BIC Code: CMCIFRPP
Die Kopie des Überweisungsscheins wird obligatorisch den Teilnahmeunterlagen beigefügt. Dazu müssen Sie die Überweisung per E-Mail an info@archifoto.org bestätigen (Infos in der E-Mail: Namen und Vornamen des Teilnehmers, Überweisungsdatum und Überweisungsreferenzen).
Wenn nötig werden ebenfalls vorgelegt:
- schriftliche Einverständniserklärung der Eltern – für minderjährige Teilnehmer (Anlage 3),
- ggf. schriftliche Einverständniserklärung Dritter (Anlage 4).
Der Teilnehmer garantiert den Organisatoren, dass er die erforderlichen Genehmigungen besitzt, die die Veröffentlichung der im Rahmen des Wettbewerbs archifoto eingereichten Bilder ermöglichen (Genehmigungen des Architekten und/oder des Bauleiters des photographierten Bauwerks).
Unvollständige Unterlagen werden nicht berücksichtigt.
Der Wettbewerb beginnt am 15. April und endet am 31. Juli 2010, um 17:00 Uhr, letzter Einsendeschluss (Poststempel ist maßgebend).
Der Versand der Unterlagen erfolgt ausschließlich per Post an:
La Chambre
Archifoto
27 rue Sainte-Madeleine
F - 67000 STRASBOURG
Artikel IV - Jury
Die Jury wird sich aus deutschen, schweizerischen und französischen Persönlichkeiten (Organisatoren, politische Vertreter, öffentliche und private Partner, Fotografen und Architekten) zusammensetzen.
Die Jury versammelt sich unter Ausschluss der Öffentlichkeit, um den Gewinner sowie etwa 30 bis 40 Fotografien für die Wanderausstellung auszuwählen.
Die Entscheidungen sind unwiderruflich. Die Jury hält sich das Recht vor, keinen Preis zu übergeben, falls die Qualität der Unterlagen als unzureichend bewertet wird. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Artikel V - Bekanntgabe der Ergebnisse und des Preises
Die Entscheidung der Jury wird dem Gewinner Anfang Oktober per E-Mail bekannt gegeben. Sonderauszeichnungen können ebenfalls verliehen werden.
Die Preisverleihung findet im Oktober im Rahmen der Vernissage der Wanderausstellung statt (Genauer Termin wird bekannt gegeben).
Preis: 2.000 Euro
Artikel VI - Verwendung und Verbreitung der Fotografien
Den Veranstaltern ist es bis zum Ende des Wettbewerbs untersagt, jedweden Gebrauch von den Fotografien der Teilnehmer zu machen.
Mit Bezug auf die nominierten Unterlagen verpflichtet sich der Urheber, kostenlos seine Vervielfältigungs- und Präsentationsrechte dieser Fotografien an La Chambre und das Europäische Architekturhaus - Oberrhein für folgende Zwecke freizugeben:
- Wanderausstellung,
- Kommunikations-, PR- und Pressearbeit der Wettbewerbsveranstalter (herkömmliche und elektronische Medien),
- potenzielle Veröffentlichung eines Katalogs,
- Gründung, Verwaltung und Auswerten eines Fotografiefonds.
Die Fotografie(n) der Gewinner wird/werden Eigentum der Vereine das Europäische Architekturhaus - Oberrhein und des Vereins La Chambre und gehören zum speziell für diesen Anlass geschaffenen Fotografiefonds.
Alle ausgewählten Fotografien werden Gegenstand einer Ausstellung sein, die im Rahmen der Architekturtage eröffnet und anschließend in einer Wanderausstellung gezeigt wird. Die Bedingungen für diese Ausstellung werden von den Wettbewerbsveranstaltern bestimmt.
Es wird eventuell ein Katalog veröffentlicht, der die für die Ausstellung ausgewählten Fotografien ganz oder teilweise enthält.
Artikel VII - Rechte Dritter
Die Teilnehmer garantieren den Veranstaltern bzw. deren Vertretern, dass die gewählten Fotografien die Urheberrechte Dritter nicht verletzen (Bildrecht gegenüber Personen und ggf. Gegenständen) und dass sie befugt sind, diese für die in den vorliegenden Bestimmungen aufgeführten Zwecke zu nutzen. Bei Anfechtung eines Dritten, gleich welcher Art, übernimmt der Teilnehmer die Haftung.
Artikel VIII - Anerkennung der vorliegenden Bestimmungen
Die Teilnahme an diesem Wettbewerb beinhaltet die vorbehaltlose Anerkennung der vorliegenden Wettbewerbsordnung und den Verzicht auf jedweden Rechtsstreit gegen die Veranstalter bzw. deren Vertreter. Im Streitfall liegt die Gerichtsbarkeit ausschließlich beim Gericht von Straßburg. Gemäß des französischen Gesetzes Nr.78.17 vom 6. Januar 1978 – Art.27, (Pendant des Art. 7 der Gesetzesverordnung Nr. 196/2003 „Schutz der Personen und anderer Subjekte im Hinblick auf die Verarbeitung von Personaldaten“) haben die Wettbewerbsteilnehmer Anrecht auf Aktualisierung, Ergänzung und/oder Veränderung ihrer Personaldaten.
Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, jederzeit den Wettbewerb abzubrechen, zu verschieben und/oder die Wettbewerbsordnung zu verändern/aktualisieren, falls die Umstände dies bedingen oder im Fall höherer Gewalt. Er verpflichtet sich, darüber umfangreich zu informieren.
Artikel IX - Aufbewahrung der Wettbewerbsordnung
Die vorliegenden Bestimmungen befinden sich in Aufbewahrung bei:
Rechtsanwalt Jean-Pierre Brugger, Gerichtsvollzieher
30 rue Faubourg de Pierre
F-67000 Strasbourg, Frankreich
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an:
La Chambre
27 rue Sainte Madeleine,
F-67000 Straßburg
Tel.:+33 (0)3 88 36 65 38
E-Mail: info@la-chambre.org
Webseite: www.la-chambre.org
Europäisches Architekturhaus - Oberrhein
5 rue Hannong
F-67000 STRASBOURG
Tel.: +33 (0)3 88 22 56 70
E-Mail: organisation@ja-at.eu
Webseite: www.ja-at.eu
Zum Downloaden der Wettbewerbsordnung und Anhänge